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   BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04   

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https://dejure.org/2005,13496
BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04 (https://dejure.org/2005,13496)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2005 - V ZR 207/04 (https://dejure.org/2005,13496)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - V ZR 207/04 (https://dejure.org/2005,13496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung; Folgen einer Einlassung auf ein Verfahren zur Zusammenführung von Gebäudeeigentum und Grundstückseigentum; Begriff der Einlassung auf eine Verhandlung in einem Verfahren zur Zusammenführung von Gebäudeeigentum und ...

  • Judicialis

    LwAnpG § 63 Abs. 2; ; LwAnpG § 64; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1; ; EGBG... B Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 5; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 7; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 9; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 8; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 197 a. F.; ; BGB § 987; ; BGB § 988; ; FlurBG § 15; ; SachenRBerG § 44; ; SachenRBerG § 44 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 8
    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    cc) Der Anspruch entspricht zudem in seiner Funktion und Ausrichtung dem Anspruch des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer auf Herausgabe der Nutzungen nach § 988 BGB, der der regelmäßigen Verjährung unterliegt (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, VIZ 2003, 480 f.).

    Die Vorschrift sollte eine Ansammlung rückständiger wiederkehrender Leistungen und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden verhindern (Senatsurt. v. 18. Juli 2003, V ZR 275/02, aaO).

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB gilt, wovon der Senat, ohne dies ausdrücklich zu entscheiden, bislang ausgegangen ist (Urt. v. 18. Februar 2000, V ZR 324/98, VIZ 2000, 367, 369), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    Darin unterscheidet er sich etwa von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637, 1638), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    Darin unterscheidet er sich etwa von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637, 1638), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    Darin unterscheidet er sich etwa von dem Bereicherungsanspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Kreditkosten (vgl. hierzu BGHZ 98, 174, 182 f.; 112, 352, 354) oder von dem Bereicherungsanspruch auf Herausgabe von Zinsnutzungen bzw. auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Februar 2000, XI ZR 76/99, NJW 2000, 1637, 1638), bei dem die ungerechtfertigte Bereicherung jeweils durch die rechtsgrundlose Leistung von Ratenzahlungen gewissermaßen ratenweise eingetreten ist.
  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    Da ein Verfahren nach § 64 LwAnpG erst angeordnet werden kann, wenn ein freiwilliger Landtausch gescheitert ist (BVerwGE 105, 128, 136), reicht es dazu aus, daß ein solcher vor der Behörde angestrebt wird.
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/01

    Rechte der früheren Mitglieder einer LPG in einem Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, läßt sich in diesem Sinne auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG ein, wer eine Bereinigung der Rechtsverhältnisses an Grund und Boden im Wege des freiwilligen Landtausches erstrebt (Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).
  • OLG Naumburg, 22.09.1998 - 11 U 108/98

    Nutzungsherausgabe als Nebenanspruch im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB darstellen, wenn sie von vornherein außerhalb des Verfahrens betrieben worden wäre (OLG Naumburg, VIZ 1999, 674, 675).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 207/04
    In diesen Fällen ist das Entgelt auch nicht, wie ein Miet- oder Pachtzins, die Gegenleistung für eine eingeräumte Nutzung, sondern der gebotene (BVerfGE 98, 17, 42 f.) Ausgleich des Eigentümers dafür, daß ihm die Nutzung seines Grundstücks bis zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse gesetzlich vorenthalten wird.
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